Informationen im Worldwide Web
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voraussichtlich anfallende Notar- und Grundbuchkosten
http://www.notarkostenrechner.com/
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Notarkosten und Deklarierung
Die Höhe der Notarkosten sind seit August 2013 im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt und festgeschrieben. Anders als Rechtsanwälte darf ein Notar nur die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren verlangen. Jedem Geschäftsvorfall wird ein bestimmter Gebührensatz zugewiesen, welcher, zusammen mit der Höhe des Geschäftswertes, die Grundlage für die erhobene Gebühr bildet. Entwurfsanfertigungen und Beratungstätigkeiten eines Notars werden nicht extra vergütet, sondern sind in der Gebühr für eine Beurkundung enthalten.
In jedem Fall erforderlich ist eine vom Notar unterschriebene Kostenberechnung, welche den Geschäftsvorfall bezeichnen muss und die Nummern des Kostenverzeichnisses, sowie den Geschäftswert, die Beträge der Gebühren und Auslagen und die gezahlten Vorschüsse ausweisen muss. Aufgrund von Vertragsabschlüssen fallen üblicherweise folgende Kosten an:
Notargebühren für:
Beurkundung des Kaufvertrages, Gebühr für Abwicklungstätigkeiten (Betreuungsgebühren), Vertragsvollzugsgebühren, Beurkundung der Grundschulden, Pauschale Entgelte (Post u. Telekommunikation sowie Grundbucheinsichtsnahmen), zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Grundbuchgebühren für:
Eintragung der Auflassungsvormerkung, Löschung der Auflassungsvormerkung, Eintragung des Eigentümers, Eintragung der Grundschuld, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
weitere Internetangebote von Dritten
Unabhängige Vergleiche / Analysen von Finanzierungs- und Versicherungsangeboten
Informationen zu Banken
Bundesverband deutsche Banken - Ombudsmann für private Banken
Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands -
Ombudsmann für öffentliche Banken - Sparkassen
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken -
(Ombudsmann für genossenschaftliche Kreditinstitute)
Informationen zu Versicherungen
nachfolgend wichtige Informationen zu Versicherungen. Wir selbst vermitteln keine Versicherungen und empfehlen auch keine spezielle Gesellschaft. Neutral erkundigen können Sie sich über die Stiftung Warentest oder finanztest.de
Außerdem beim:
Gesamtverband der deutschen Versicherer
Ombudsmann für Versicherungen
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann der privaten Krankenversicherungen