interessante Links  -  rund um die Immobilie

 

Informationen im Worldwide Web

 

Auf dieser Seite befinden sich Links zu Internetangeboten. Hierbei handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen zu weiteren Informationen über allgemeinen Themen rund um die Finanzierung und Versicherung von Immobilien. Über die Links wird Ihnen lediglich der Zugang zu diesen Angeboten vermittelt. Wir haben jedoch keinerlei Einfluss auf deren Inhalte und machen uns diese Inhalte auch nicht zu eigen, weshalb wir auch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen der Linkbetreiber übernehmen. Die Verantwortung für die Inhalte und weitere Links auf den Seiten der Linkanbieter liegt ausschließlich bei den jeweiligen Linkbetreibern. Bei Nutzung eines Linkangebotes gelten daher ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Die Verwendung der Informationen auf den verlinkten Seiten zu eigenen Zwecken führt dazu, dass der Verwender sich deren Inhalt als eigene Äußerung zurechnen lassen muss. Haftungsansprüche gegen uns aufgrund von Schäden, die durch die Nutzung der Link-Angebote verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Es sei denn, Sie weisen uns ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden nach.

 

 

voraussichtlich anfallende Notar- und Grundbuchkosten

 

http://www.notarkostenrechner.com/

 

Hinweise  (ohne Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen)

 

Notarkosten und Deklarierung

Die Höhe der Notarkosten sind seit August 2013 im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt und festgeschrieben. Anders als Rechtsanwälte darf ein Notar nur die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren verlangen. Jedem Geschäftsvorfall wird ein bestimmter Gebührensatz zugewiesen, welcher, zusammen mit der Höhe des Geschäftswertes, die Grundlage für die erhobene Gebühr bildet. Entwurfsanfertigungen und Beratungstätigkeiten eines Notars werden nicht extra vergütet, sondern sind in der Gebühr für eine Beurkundung enthalten.

 

In jedem Fall erforderlich ist eine vom Notar unterschriebene Kostenberechnung, welche den Geschäftsvorfall bezeichnen muss und die Nummern des Kostenverzeichnisses, sowie den Geschäftswert, die Beträge der Gebühren und Auslagen und die gezahlten Vorschüsse ausweisen muss. Aufgrund von Vertragsabschlüssen fallen üblicherweise folgende Kosten an:

 

Notargebühren für:

Beurkundung des Kaufvertrages, Gebühr für Abwicklungstätigkeiten (Betreuungsgebühren), Vertragsvollzugsgebühren, Beurkundung der Grundschulden, Pauschale Entgelte (Post u. Telekommunikation sowie Grundbucheinsichtsnahmen), zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

 

 

Grundbuchgebühren für:

Eintragung der Auflassungsvormerkung, Löschung der Auflassungsvormerkung, Eintragung des Eigentümers, Eintragung der Grundschuld, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

 

weitere Internetangebote von Dritten

 

Unabhängige Vergleiche / Analysen von Finanzierungs- und Versicherungsangeboten

www.finanztest.de

 

Informationen zu Banken

 

Bundesverband deutsche Banken   -  Ombudsmann für private Banken

www.bankenverband.de

 

Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands   -

Ombudsmann für öffentliche Banken  -  Sparkassen

www.voeb.de

 

Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken   -

(Ombudsmann für genossenschaftliche Kreditinstitute)

www.bvr.de

 

Informationen zu Versicherungen

 

nachfolgend wichtige Informationen zu Versicherungen. Wir selbst vermitteln keine Versicherungen und empfehlen auch keine spezielle Gesellschaft. Neutral erkundigen können Sie sich über die Stiftung Warentest oder finanztest.de

 

Außerdem beim:

 

Gesamtverband der deutschen Versicherer

www.gdv.de

 

Ombudsmann für Versicherungen

www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann der privaten Krankenversicherungen

www.pkv-ombudsmann.de